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Alt 26.03.2005, 16:23   #7 (permalink)
Andreas
TweakPC Redakteur
 

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Andreas sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreAndreas sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

Standard AW: Umsatzsteuergesetz

Das ist falsch Piet. Sobald du Werbung schaltest, handelst du gewerblich und dann muss du auch die entsprechenden Angaben im Impressum haben, sonst hast du ratzfatz ne Abmahnung am Hals, die dich richtig Asche kostet.

Wer gewerblich im Internet auftritt, muss sich halt dem strengerem Gesetz unterwerfen, und das verlangt halt mehr als das normale Gesetz für Kleingewerbe Treibende, die nix mit Internet am Hut haben.

Es gibt halt spezielle Regeln, die nur für den gewerblichen Internetauftritt gelten. Dies muss man beachten und Unwissenheit schützt dich nicht. Aber schon alleine zum Schutz vor einer Abmahnung sollte man das machen, den sonst ist man schneller seine Kohle los, eh man einen Cent damit verdient hat.

Und seine Eltern durfen sich dann freuen die Kosten der Abmahnung zu tragen. Was die dann dazu wohl sagen werden???


Und ja, du brauchst die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts, da du ja noch minderjährig bist, Minderjährige sind halt beschränkt geschäftsfähig. D.h. sie durfen nur Geschäfte tätigen, die einseitig vorteilhaft sind. Alle anderen bedürfen der Einwilligung oder Genehmigung deines Vormundes.

Im Klartext heisst das also, du kannst nur solche Geschäfte abschließen, die dir keinen Nachteil bringen. Dabei ist unbeachtlich, ob du dafür eine Gegenleistung erlangst. Also kannst du im Grunde nur einen Schenkungsvertrag ohne die Zustimmung abschliessen. Wenn dir also jemand was schenken möchte. Umgekehrt gehts nicht, da du durch das Veschenken einen Nachteil erleidest.

Einen Nachteil hast du aber auch, wenn du allein durch deinen gewerblichen Auftritt eine Haftung begründest, was in dem Fall ja gegeben wäre, da du für die Inhalte deine gewerblichen Seite voll haften müsstest.

Geändert von Andreas (26.03.2005 um 16:33 Uhr)
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