Was soll Sie jetzt also in diesem Fall tun?
Überweist Sie das Geld, ist es wie ein Schuldgeständnis, und da es zu keinem richterlichen Beschluss gekommen ist, kann Sie auch ein zweites Mal für diese Sache angezeigt werden, obwohl Sie Schadensersatz gezahlt hat.
(Man kann eigentlich für eine Sache nicht zweimal bestraft werden?)
Die Staatsanwaltschaft könnte dann immernoch sagen, jetzt zeigen wir Sie an.
Überweist Sie das Geld nicht, können immer mehr kosten auf Sie zukommen, und denn?
Achso, zwecks Datei hinter Dateinamen,
hier .
Gruß Snowpig