Zitat:
Zitat von Pirke Es geht nicht um das Herunterladen, sondern um das Anbieten...
Sie hat die Datei heruntergeladen und zeitgleich angeboten und das Anbieten ist verboten.
Auch wenn sie dies nicht absichtlich gemacht hat ist es illegal. |
Ja klar, aber wenn sie etwas anderes runterladen wollte, das Spiel aber unter einem anderen Name runtergeladen hat, merkt das sie das falsche runterlädt und abbricht, dann kann man ihr daraus schlecht einen Strick drehen. Wobei das im endefeckt einfach mal mit einem RA bequatscht werden muss.