AW: Anwalt/emule Hi,
also Du musst hier erstens 2 Verfahren trennen:
Zivilrecht (Schadensersatz) und Strafrecht.
Da in dem Schreiben aber beide Punkte angesprochen werden, in Verbindung mit der Zusage, bei Zahlung beide Punkte nicht weiter zu verfolgen, sollte sich das dann auch erledigt haben, da es sich afaik um ein sog. Antragsdelikt handelt, d.h., wenn die deine Freundin nicht anzeigen, wird die Staatsanwaltschaft nicht "von Amts wegen" ermitteln - mal davon abgesehen, dass die meisten dieser Fälle soweit mir bekannt wg. Geringfügigkeit und mangelndem öff. Interesse eingestellt werden (was dann aber natürl. nicht für die Zivilrechtsforderung gilt).
Gruesslies
Carsten
P.S.: Dies ersetzt keine Beratung bei einem Anwalt (!!) |