Zitat:
Zitat von Heaver andersrum, hab ich mir mal ein legal datei runterladen wollen und dann befand sich darin eine iso eines urheberrechtgeschütztes spiel....
Wenn als beleg für eine Straftat der Dateiname gültig sein sollte, so wäre der nächste logische schritt das Dateinamen nicht mehr in ihrer jetzigen form aufgelistet sind ( ungefähr -> A=01 ,B=02 und ein externes tool was das ganze wieder umformuliert ) was ist dann ?
Dateiname sagt noch lange nichts darüber aus, eine Datei urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.
Wer dies bezüglich irgendwelche urteile oder sonstwas hat. bitte posten, interessiert mich sehr. |
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Genauso ist der Versuch schon strafbar.
Von daher kann man da ziemlich schnell mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaun.