@Snowpig: schonmal ein wenig intensiver in den Heiseforen gestoebert?
In den letzten paar Abschnitten hier ist zu finden, wie man zumindest einen Teil der Kosten druecken kann.
Zitat:
Zitat von UnoOC Aber die Datei, um die es hier geht, ist ja komplet gewesen und sollte auch so heruntergeladen werden (und unabsichtlich macht sowas ja keiner ) - also ist sie doch zuzuordnen, oder??
Der betreffende User hatte ja das Ziel, die Datei mit eben dieser Hashsumme herunter zu laden - und ist beim Versuch dessen erwischt worden und demzufolge schuldig |
Wie ich ein paar Seiten vorher gelernt habe, ist nicht das runterladen an sich verboten (Privatkopie!?!?), sondern das ANBIETEN. Und da muss per Hashwert oder aehnlichem auch eindeutig nachgewiesen werden, dass die angebotene Datei auch urheberrechtlich geschuetzt ist, was aber nicht geht, da ja scheinbar nur ein kleiner Teil zum Download stand. Was jetzt aber nicht bedeutet, dass teilweises Anbieten zum Download erlaubt ist - hier kann jedoch AFAIK nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass es sich tatsaechlich um urheberrechtlich geschuetztes Material handelt.
Interessanter Lesestoff in den Heiseforen hierzu.
Ausserdem spricht 'fuer die Angeklagte', dass sie ihren Irrtum erkannte, und den Download nach einigen Prozenten abgebrochen hat. (zumindest soweit der Vorfall beschrieben ist)
Zitat:
Zitat von UnoOC So verstehe ich das jedenfalls als Nichtjurist |
Auch-Nichtjuristin, kerri