AW: Anwalt/emule Das mit den Anwaltsgebühren is schon richtig, da der Streitwert aber nich fünfstellig ist, sondern 200 Euro beträgt, und mein Anwalt da wahrscheinlich mehr nimmt an der Stelle (weiss nich wie das bei Ihrem Anwalt is), wird Sie wohl die 200 Euro überweisen, und das Thema is hoffentlich abgehakt.
Gruß Snowpig, der Tip war aber trotzdem gut. |