Thema: Anwalt/emule
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Alt 24.10.2005, 17:30   #47 (permalink)
Catweazle
Boardopi
 
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Standard AW: Anwalt/emule

Zitat:
Zitat von discos

hier läuft es doch ganz klar auf reine abzockerrei aus?
der, der den download zur verfügung stellt, ist eigentlich dafür verantwortlich und nicht der user der vieleicht ahnung los ist und im glauben es sei legal.,
ich würde rechtliche schritte, wenn das z.bv. so gewesen ist?

und auch bei einem ermittlungsverfahren ist das nach dem StgB so, das nicht nur zu deinem nachteil ermittelt werden darf, sondern auch geprüft werden muß, wie weit du selber davon kentniss hattest, ein vorsatz z.b. vorliegt.
@ discos:

bei emule bietest Du aber dummerweise mit dem Download die von Dir downgeloadeten Inhalte gleichzeitig an, das ist ja die ganze Krux dabei, in dem Moment bist Du Anbieter und musst die entspr. Gesetze, die für Anbieter gelten auf Dich anwenden lassen.

Ich glaube, Du willst hier auf §§ 15 ff StGB hinaus.
Dummerweise führt Unwissenheit aber nicht zur Straffreiheit, sondern nur zur Milderung (§ 17 StGB).

Interessant wäre in dem Zusammenhang § 24 (der Download war ja abgebrochen worden, oder??)

§ 24 (1) StGB "Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert...".

Jetzt kann mer sich natürlich vortrefflich darüber streiten, ob der Download und das Anbieten eines nicht kompletten und ich unterstelle mal damit auch nicht lauffähigen ProgrammTEILS für sich schon den Tatbestand erfüllt, weil anders als bei Filmen, wo auch Teile ja angeschaut werden können, ist ein Teil eines Programmes, der nicht lauffähig ist, ja imho völlig nutzlos.

Aber auf hoher See und vor deutschen Gerichten bist Du in Gottes Hand, was da teilweise verzapft wird...

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist und ich kein Anwalt...!!

Gruesslies

Carsten
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