Kündigungsfrist sind 3 Monate, wir haben nachfragen lassen wie hoch unsere zurück zu bekommende Kaution ist. Da keine Antwort kam, ist man vom Gesetzt her berechtigt die Miete ein zu behalten da man davon ausgehen kann, dass der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäß vom Privatvermögen getrennt angelegt hat. Hätte er dies müsste er in einer angemessenen Frist antworten können.
Ich hoffe du verstehst was ich meine.
Wohnungsübergabe war am 26.06.08. Die Kaution wurde uns vor ca. einer Woche überwiesen.
Ich will ja jetzt wissen ob eine Rückforderung verjähren kann, das mir das Geld im Prinzip nicht zusteht ist mir auch klar. Obwohl man es auch als Rückzahlung der seit 3 Jahren ausstehenden Nebenkostenabrechnung ansehen könnte