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Alt 08.09.2006, 08:26   #8 (permalink)
Uwe64LE
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Uwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Per SMS ins Gefängnis

Ich lese zwar keine yellow press, aber das Thema ging ja auch durch die Nachrichten und gestaltet sich durchaus etwas diffiziler als hier dargestellt.

Der Typ kommt weder in den Knast, weil er eine SMS geschrieben hat, noch weil er versucht hat, seine "Liebe" auszudrücken.

Er hat eine Frau - unabhängig davon, ob Promi oder nicht - mehrfach belästigt und wurde deshalb schon vor geraumer Zeit verurteilt. Diese Strafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt und es wurden Auflagen erteilt. Eine ganz normale Vorgehensweise.

Jetzt hat er gegen die Auflagen verstoßen und neben einer neuen Strafe bekommt er nun die alte Strafe mit aufgebrummt. Wo ist die Stelle zum Aufregen?
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