AW: IP-Speicherung: Sieg für den Datenschutz? darf in Oesterreich die Polizei nich bei "Gefahr in Verzug" die Einsicht in die IP-Adressen fordern? Ich denk die kriegen da im Notfall auch ne Sondergenehmigung von irgendnem Richter.
... im Endeffekt zoegert das ganze Geklage das doch eh nur ca. n halbes Jahr hinaus - wenn die EU sich darauf geeinigt hat und das in Länderrecht umgesetzt wird isses eh soweit. |