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Alt 21.06.2007, 16:59   #5 (permalink)
tele
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tele hat eine strahlende Zukunft
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Standard AW: Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?

Moin,

Versand im Umkarton bei kleinen Waren kann man bei seriösen Anbietern eigentlich schon erwarten. Dies fällt allerdings schwer, wenn die Ware und ihr Orginalkarton zu groß sind (Gehäuse, Monitore, Drucker, etc.). Dort ist es durchaus üblich einfach nur den Orginalkarton zu verschicken.

Allerdings kann ein Händler bei einer Beschädigung des Orginalkartons durchaus 15% des Kaufpreises bei der Wahrnehmung des Rückgaberechts geltend machen, da die Ware ja dann nicht mehr in der Form als "neu" verkaufbar ist (ich hatte da mal unschöne Erfahrungen mit Mindfactory und einem TFT).

Wenn du jetzt also den Karton aufreißt und feststellst, dass die Ware schon neuwertig ist, aber dennoch das Rückgaberecht nutzen möchtest, kannst du fest mit einer Rückforderung von 15% des Kaufpreises rechnen.


Ich rate dir zu folgenden Optionen:
- Karton aufmachen, festellen dass Ware neu & ok --> nutzen!
- Karton aufmachen, festellen dass Ware nicht neu/neuwertig --> Retoure zurück
- Karton nicht aufmachen und vom Rückgaberecht Gebrauch machen --> kostet Versand und kann ggf. in eine langwierige Diskussion um 15% des Kaufpreises münden. Inkl. Diskussion um den Zustand der Verpackung.

Gruß

tele
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