Ich meinte, ich hätte es hinreichend eindeutig ausgedrückt. Es entscheidet weder der Hausmeister noch der Vermieter über die "Notwendigkeit", sondern ganz allein du. sprich, wenn du sagst, es sei notwendig, dann besteht die Notwendigkeit.
Quelle:
Zitat:
Zitat von http://www.mdr.de/hier-ab-vier/guter-rat/4131094.html Wie viele Schlüssel stehen dem Mieter zu?
Der Mieter hat beim Einzug Anspruch darauf, eine ausreichende Anzahl der notwendigen Schlüssel zu bekommen. In der Regel geht man davon aus, dass zwei Schlüssel für jede Tür, Garage, Briefkasten etc. ausreichend sind. Werden jedoch weitere Haustürschlüssel benötigt, z.B. für Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft oder ältere Kinder, hat der Mieter auch das Recht, so viele Schlüssel wie erforderlich vom Vermieter zu verlangen (LG Darmstadt WuM 85, 255). |
edit: Mein Tipp, lieber Imperial, nicht gleich auf Konfrontation gehen, sondern eine schlüssige Argumentation vorlgen, warum du den Schlüssel benötigst. Zum Beispiel weil dein Mitbewohner wahlfrei längere Zeit außer landes ist und du in diesen Zeiträumen ohne Bange einen Backup Schlüssel zur Verfügung haben möchtest.
Sollte dir besagte Quelle zu wenig sein, hilft es vielleicht auch, wenn du dich mit deinem örtlichen Mieterschutzbund (oder wie auch immer die Brüder heißen) zusammensetzt.
Gruß
tele