Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.07.2007, 22:19   #20 (permalink)
tele
Polsterwaffenkampfsportle r
 
Benutzerbild von tele
 

Registriert seit: 29.10.2003
Beiträge: 14.561

tele hat eine strahlende Zukunft
tele hat eine strahlende Zukunfttele hat eine strahlende Zukunfttele hat eine strahlende Zukunfttele hat eine strahlende Zukunfttele hat eine strahlende Zukunft

Standard AW: Wie viel Schlüssel stehen einem zu bei Wohnungs übergabe

Ich meinte, ich hätte es hinreichend eindeutig ausgedrückt. Es entscheidet weder der Hausmeister noch der Vermieter über die "Notwendigkeit", sondern ganz allein du. sprich, wenn du sagst, es sei notwendig, dann besteht die Notwendigkeit.

Quelle:

Zitat:
Zitat von http://www.mdr.de/hier-ab-vier/guter-rat/4131094.html
Wie viele Schlüssel stehen dem Mieter zu?
Der Mieter hat beim Einzug Anspruch darauf, eine ausreichende Anzahl der notwendigen Schlüssel zu bekommen. In der Regel geht man davon aus, dass zwei Schlüssel für jede Tür, Garage, Briefkasten etc. ausreichend sind. Werden jedoch weitere Haustürschlüssel benötigt, z.B. für Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft oder ältere Kinder, hat der Mieter auch das Recht, so viele Schlüssel wie erforderlich vom Vermieter zu verlangen (LG Darmstadt WuM 85, 255).

edit: Mein Tipp, lieber Imperial, nicht gleich auf Konfrontation gehen, sondern eine schlüssige Argumentation vorlgen, warum du den Schlüssel benötigst. Zum Beispiel weil dein Mitbewohner wahlfrei längere Zeit außer landes ist und du in diesen Zeiträumen ohne Bange einen Backup Schlüssel zur Verfügung haben möchtest.

Sollte dir besagte Quelle zu wenig sein, hilft es vielleicht auch, wenn du dich mit deinem örtlichen Mieterschutzbund (oder wie auch immer die Brüder heißen) zusammensetzt.

Gruß

tele
tele ist offline   Mit Zitat antworten