Zitat:
Zitat von vcmob Gibt es eine SINNVOLLE Begründung für dieses Statement ??????
Ciao MoB |
Ja gibt es, in dem von IHM geschilderten Fall steckt ein Ausschluss drinnen...
In dem von DIR geschilderten Fall hingegen nicht!
Zitat:
Wenn du deinen Versicherungsvertreter in der Nähe hast empfiehlt es sich das Protokoll mit dem zusammen auszufüllen um wieder nicht durch Unachtsamkeit "formaljuristisch" durchzufallen. Bsp: Du hast Freundin Virus entfernt, Sie hat dir was zu trinken hingestellt und dabei isses passiert. > Kann schon wieder Ärger geben weil der Schaden bei einer Gefälligkeitsarbeit/Nachbarschaftshilfe entstanden ist.
|
LoL... dabei ist wem, was passiert?