Also zu Fahrstunden kriegst bestimmt nicht schulfrei, das wär ja auch ein Witz
Zur schriftlichen und praktischen Prüfung MUSST du aber befreit werden. Wenn Dein Direktor meint es besser zu wissen, weise Ihn einfach darauf hin dass in diesem Falle er für das Fernbleiben und die damit verbundenen Folgekosten (weitere Fahrstunden, Gebühren) aufkommen muss.