@D4Ni
Du hast zwar vom rein gesetzlichen Standpunkt her Recht, aber inzwischen räumen auch manche Ladengeschäfte dieses Rückgaberecht auf freiwilliger Basis ein.
Bei uns in LE ist es auf Grund der Konkurrenzsituation inzwischen sogar so weit, dass manche Läden vor Ort das inzwischen auf 4 Wochen ausgedehnt haben.
Ich hab das letzte Woche selbst ausgenutzt und eine (nicht defekte) Festplatte wieder zurück gegeben (3 Wochen und 4 AT vorher gekauft).
Hätte ich das nicht zufällig in den AGB gelesen, wäre ich nach über 2 Wochen nicht mehr auf die Idee gekommen, überhaupt zu fragen.
Soll keine Korrektur deiner Aussage sein, sondern nur eine informelle Ergänzung.