@Exit
Das "Gerät" muss ja auch etwas zum "Ausstrahlen" haben, sprich den Samen. Trotzdem brauchst du noch ein Gegenstück-die Frau- die über entsprechende Vorrichtungen zum "Empfang" verfügen muss.
Dass bei dem Spiel ein Mann und eine Frau einfach nur "vorhanden" sind, erzeugt keine Kinder.
Wenn der Vergleich also überhaupt Sinn machen soll, müsste eine Frau den Anspruch auf Kindergeld stellen
Außerdem muss niemand dafür bezahlen, dass Sender etwas Ausstrahlen. Nur wenn du im Besitz eines Empfangsgerätes bist und dieses Gerät angemeldet hast, musst du bezahlen.
Mal im Ernst: Wieso regt sich eigentlich kein Mensch darüber auf, wenn genau die selbe Problematik in anderen Bereichen angewendet wird?
Wenn du ein Auto hast und dieses Auto angemeldet ist, musst du dafür KFz-Steuer zahlen- völlig egal, ob das Auto benutzt wird oder nicht. Du bist sogar verpflichtet, für dieses Auto eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Man wird also sogar doppelt geschröpft- nur für den blanken Besitz und die Möglichkeit, jederzeit mit dem Auto fahren zu können.
Oder um den Bogen zurück zum Kindergeld zu schlagen:
Wenn du verheiratet bist, kannst du steuerliche
Vorteile in Anspruch nehmen. Auch das ist nur daran gekoppelt, ob du eine Frau hast oder nicht. Da kontrolliert auch keiner, ob du die benut.. , ähm sorry, ob du deinen ehelichen Pflichten nachkommst.