Man muss denke ich auch bei Gitmo differenzieren:
Ist es ok, als extrem gefährlich eingeschätzte Terrorverdächtige in ein extra Hochsicherheitsgefängnis zu stecken? Dürfen die dabei über Leipzig geflogen werden?
- Ich denke: ja klar!
Aber ist es ok, ihnen Habeas Corpus zu verweigern und Waterboarding etc. anzuwenden?
- Ich denke: nein, auf keinen Fall!
Und genauso sollte man zwischen der Stasi und unserem bundesdeutschen Rechtssystem differenzieren:
Klar, die Stasi hätte sich nach den Überwachungsmöglichkeiten von heute die Finger geleckt. Es ist aber die Frage, wie es angewendet wird. Und IM MOMENT bin ich da ziemlich beruhigt, denn ohne richterliche Genehmigung geht bei Online-Durchsuchungen effektiv gar nix und bei der Vorratsdatenspeicherung ebenfalls (dank BVerfG - hurra die Gewaltenteilung ^^). Gewaltenteilung funktioniert hier im Land sehr gut, deswegen geht auch immer alles so langsam
Die Stasi hingegen konnte schalten und walten wie sie wollte... die staatliche Gewalt war in der Einheitspartei SED konzentriert; wir haben derzeit 5 ernstzunehmende Parteien und daneben noch viele andere.
Und genau deshalb kritisiere ich auch z.B. aktivst derzeit die Kinderpornosperre. Da wäre die Gewaltenteilung nämlich außen vor und das darf im Rechtsstaat nicht sein. Wenn das BMWI noch einen Richtervorbehalt in den Gesetzentwurf reinschreibt... gut, dann solls so sein. Ist zwar immernoch eine ineffektive Lösung, aber nicht mehr mein Problem
Alles ist grau!
LG