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Alt 17.08.2009, 15:03   #7 (permalink)
dr_Cox
Coxito ergo sum
 
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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
dr_Cox kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Lenovo wegen vorinstalliertem Vista angeklagt

Nun ganz so einfach ist es nicht. Die EULA sind die Nutzungsbedingungen von Microsoft, die man als Käufer eines Komplettsystems erst dann zu Gesicht bekommt, wenn man das System das erste mal nutzt (im Prinzip "die Katze im Sack kaufen").
Fällt dem Käufer hierbei etwas auf, was für ihn die Nutzung des Produkts unmöglich macht, dann muss er es ja wieder loswerden können - die Möglichkeit zur Entscheidung hatte er ja vorher mangels Information nicht.

Daher sagt MS: Ok, wenn dem so ist, dann umtauschen, Geld zurück etc.

Lenovo sagt: Ja, Umtausch ist ok, aber eben nicht nur die Software, sondern das ganze System, weil das ja als Bundle verkauft wurde.

Ich finde das ganze ziemlich interessant. Man darf immerhin Bundle-Software auch gebraucht weiterverkaufen ohne System, wodurch die Bindung Hardware-Software schon ziemlich aufgeweicht ist.

LG
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