Nein, weil es bei solchen Sachen eben nicht so ist.
Der Mann ist Kunde wie jeder andere auch. Zu sagen: "Na der hätts ja wissen können" schafft Rechtsunsicherheit (denn wo werden dann die Grenzen gezogen zwischen der Kompetenz wonach ein Kunde etwas hätte wissen können und wann nicht). Er hat einen Anspruch auf die gleiche rechtliche Behandlung wie Lischen Müller, denn er zahlt auch den gleichen Preis wie Lischen Müller.
Und du hast recht, es wird sicher ein Knackpunkt sein, ob bei einer reinen Erstattung der Software der marktübliche Preis oder der Microsoft Bundle-Preis fürs Betriebssystem anfällt
Dass es Lenovo erwischt, hat ja mit Lenovo weiter nix zu tun, außer dass sie sich offenbar weigern, die Software alleine zurückzunehmen. Wie das bei anderen Herstellern ist, weiß ich nicht. Und jeder geistig reife Mensch sollte wissen, dass Unternehmen alle Nase lang wegen irgendwas verklagt werden. Das heißt ja nicht dass Lenovo ein "böses" "Abzocker"-Unternehmen wäre.
Ich denke mal das läuft auf eine Art Grundsatzurteil hinaus - zwar in Dänemark, aber die Richtung wird interessant. Und zwar für alle Hersteller von Komplettsystemen mit Bundle-Software.
LG