Mal nebenbei:
Die Summe ist (
soweit ich bisher gelesen habe) _NICHT_ vom Gericht festgelegt worden!
Es handelt sich um eine außergerichtliche Einigung ("an out-of-court settlement) der beiden Parteien, und dieser hat besagter Filesharer zugestimmt.
Einzig, dass er auch die Gerichtskosten der japanischen Firma ebefalls bezahlen muss bestimmte das Gericht.
Daher: Keine Verurteilung, keine Vorstrafe.
greetz