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Alt 20.12.2010, 13:09   #2 (permalink)
swatcher1
Hardware Freak
 
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Standard AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses

Ein PC ist ein modulares System; es darf in seinem Rahmen bei fachgerechter Durchführung Auf-/Umgerüstet werden.

Ein Öffnen stellt also keinerlei Einschränkung der Garantie dar.

Lediglich grob unsachgemäße Behandlung (was mitm Schraubendreher machen wollen und aufs Board abrutschen... z.B. ) wären natürlich nicht von einer Garantie/Gewährleistung gedeckt.

greetz
Ich brauche keinen Sex; das Leben f.i.c.k.t mich bereits wo es nur kann...
Daher ironiere ich einfach so lange, bis ich einen Sarkasmus habe!


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Tweak-IT (20.12.2010)