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Alt 22.12.2010, 12:08   #4 (permalink)
Exit
Blödmarktkundenberater
 
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Standard AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses

Zitat:
Zitat von swatcher1 Beitrag anzeigen
Ein PC ist ein modulares System; es darf in seinem Rahmen bei fachgerechter Durchführung Auf-/Umgerüstet werden.

Ein Öffnen stellt also keinerlei Einschränkung der Garantie dar.

Lediglich grob unsachgemäße Behandlung (was mitm Schraubendreher machen wollen und aufs Board abrutschen... z.B. ) wären natürlich nicht von einer Garantie/Gewährleistung gedeckt.

greetz
Nein - 100% stimmt das so nicht. Grundsätzlich gilt das erste Jahr Garantie und das 2. Jahr Gewährleistung auf alle Teile.

Aber wenn der Hersteller/Verkäufer Zusatzgarantien von 3 oder gar 5 Jahre gibt, muss man ins Kleingedruckte schauen. Das sind Spezialangebote, welche durchaus mit dem Siegel zusammen hängen können.
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