Zitat:
Zitat von swatcher1 Ein PC ist ein modulares System; es darf in seinem Rahmen bei fachgerechter Durchführung Auf-/Umgerüstet werden.
Ein Öffnen stellt also keinerlei Einschränkung der Garantie dar.
Lediglich grob unsachgemäße Behandlung (was mitm Schraubendreher machen wollen und aufs Board abrutschen... z.B. ) wären natürlich nicht von einer Garantie/Gewährleistung gedeckt.
greetz |
Nein - 100% stimmt das so nicht. Grundsätzlich gilt das erste Jahr Garantie und das 2. Jahr Gewährleistung auf alle Teile.
Aber wenn der Hersteller/Verkäufer Zusatzgarantien von 3 oder gar 5 Jahre gibt, muss man ins Kleingedruckte schauen. Das sind Spezialangebote, welche durchaus mit dem Siegel zusammen hängen können.