Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.12.2010, 15:05   #5 (permalink)
freezer
Hardware Freak
 
Benutzerbild von freezer
 

Registriert seit: 26.11.2002
Beiträge: 7.602

freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

Standard AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses

Zitat:
Zitat von Exit Beitrag anzeigen
Nein - 100% stimmt das so nicht. Grundsätzlich gilt das erste Jahr Garantie und das 2. Jahr Gewährleistung auf alle Teile.
*hust* grundsätzlich gibt es "Garantie" schonmal nicht. Ist noch immer freiwillig, auch wenn die hier bei uns zum "guten Ton" gehört.
Vom Gesetz her bei Neukauf von gewerblichen Verkäufer: 2 Jahre Gewährleistung, wobei die ersten 6 Monate der Verkäufer bei defekten beweisen müsste, dass der Defekt nicht schon vorher war. Nach 6 Monaten gibt es die Beweislastumkehr, so dass der Käufer beweisen müsste, dass der Mangel schon vorher bestand.

Ich würde den vorsichtig öffnen und erstmal nur durch Inaugenscheinnahme prüfen. Korrekten Sitz von Speicher & Karten kann man auch noch einfach prüfen. Spätestens wenn der Kühlerabgenommen wird würde ich aufhören, weil das im Zweifelsfall Probleme geben kann.
freezer ist offline   Mit Zitat antworten