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Alt 22.12.2010, 17:56   #6 (permalink)
Uwe64LE
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Standard AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses

Jetzt wurde schon viel Wahres geschrieben, aber aus meiner Sicht ist es noch nicht ganz plausibel.

Zunächst einmal muss man die Begriffe Gewährleistung (besser Mängelhaftung) und Garantie erst mal strikt trennen- wie das freezer schon angedeutet hat.
Allgemein kann man sagen, dass bei Gewährleistung der Händler der Ansprechpartner ist und bei Garantiefragen der Hersteller (wobei es verwirrenderweise auch Händler gibt, die selbst noch freiwillig eine Garantie anbieten).

Das worauf sich immer "alle" Kunden berufen und per Gesetz eindeutig geregelt ist, ist die Mängelhaftung.
Hierbei handelt es sich aber nur um Aussagen, die sich auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes beziehen. Die Sache (hier der Computer) muss beim Abschluss des Kaufvertrages frei von Sach- und Rechtsmängeln sein.
Auf deutsch: der Händler muss dir einen einwandfrei funktionierenden PC verkaufen (der bis zu diesem Zeitpunkt sein Eigentum ist- also z.B. keine Hehlerware).
Um den Kunden zu schützen, geht man per Gesetz davon aus, dass bei Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, der PC bei Übergabe schon sachmängelbehaftet war- es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen.
Danach liegt die Beweislast beim Käufer.
Wohlgemerkt nur für Mängel bei Übergabe.

Geht der PC dann irgendwann später kaputt, greift die Garantie. Die ist aber in Art und Umfang freiwillig und bei vielen Herstellern unterschiedlich geregelt.
Von Bring-In bis 24/7 Vor-Ort ist da alles möglich, ebenfalls von "gar nicht" (ist mir aber in Deutschland nicht bekannt) über 6 Monate bis "lebenslang" (wobei das in D auch schon wieder strittig ist).

Was heißt das nun in deinem konkreten Fall?
Am Gehäuse sind keine Siegel? Mach es einfach auf. Schau vorsichtig nach, nimm die GraKa und den RAM mal raus und steck sie vorsichtig wieder rein, überprüf mal alle Kabel auf festen Sitz und wenn du keinen Fehler findest, kontaktiere den Händler.
In der Regel kommt es dann zu einer sogenannten Nacherfüllung (Nachbesserung/Reparatur) und im Falle des Mißerfolges zum Umtausch oder zum Rücktritt.
Unter Umständen (Fernabsatzgesetz) kannst du auch vom Vertrag zurücktreten- üblich sind 14 Tage, es gibt aber auch Händler mit 28 oder 30 Tagen.

Falls du doch auf irgendwelche Siegel stößt, solltest du nachsehen, ob du eine Garantiekarte oder ähnliches findest und ob du dadurch evtl. eine zusätzlich bestehende Garantie zunichte machst.
An der Stelle würde ich nicht weiter suchen, sondern im Rahmen der Mängelhaftung die Kiste dem Händler übergeben.

Alles klar?
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