Toleriert ja, aber manche strengen Polizisten können das anders und das Gesetzt steht auf ihrer Seite:
Zitat:
StVO $67 Abs. 1:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).
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Ich würde zur Reserve immer noch einen geladenen Ersatzakku mithaben, dann hat man mehr Chancen.