Du kannst rechtlich gesehen doch beantragen, was immer du willst.
Deine Erfolgsaussichten sind aber sicher eher gering im Vergleich zu den "Anträgen", die die GEMA so stellt.
Übrigens stimmt der Vergleich nicht. Du kannst mit deinem Werkzeug zwar Onanieren oder es in ein anderes Organ einführen, aber zum Kinder-
Machen gehören-
neben anderen medizinischen Notwendigkeiten- eben mindestens 2 "Werkzeuge".
Zum Kinder-
Bekommen aka Austragen aka Gebären (was ja Voraussetzung für´s Kindergeld ist) sollte dein Werkzeug hingegen völlig ungeeignet sein.