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Alt 27.07.2012, 06:41   #10 (permalink)
Katarrh
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Standard AW: Missbrauchtes Mädchen rächt sich über Twitter

Zitat:
Zitat von poloniumium Beitrag anzeigen
wenn sich die strafinstanz für eine angemessene lösung entschieden hat die keinen knastaufenthalt beinhaltet (wo wahrscheinlich kein einziger minderjähriger als echter insasse besser raus kommt als er rein gegangen ist) so ist dies zu akzeptieren. im system sollten wege der revision vorgesehen sein, aber das das vermeintliche opfer hier die zügel selbst in die hand nimmt rachejustiz zu üben ist keine option. entweder man arrangiert sich mit dem rechtsstaat oder man steht außerhalb.

schade dass der verteidiger den antrag zurückgezogen hat und er von keiner offiziellen stelle bewertet wurde. es ist ja garnicht gesagt dass eine haftstrafe bei raus gekommen wäre, aber so kommt doch auch nix produktives bei rum. der eigentliche verteidiger hat sicher nicht wegen 70000 lynchmob-likes zurückgezogen, sondern um nicht noch unnötig öffentliches interesse gegen seine bereits bestraften mandanten zu lenken.

warum haben wir denn ausgebildete berufsrichter, wenn selbstjustiz gewünscht wird... am besten wir schaffen davor noch die strafverteidiger ab, es könnt ja ein schwein zu wenig erwischen statt 100 unschuldiger zu viel.
Genau so ist es, dass ich mal mit dir einer Meinung bin, hey...
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