Das diese Willenserklärung überhaupt nicht abgegeben werden wollte, kann ja relativ leicht widerlegt werden. Schließlich ist die Mail nicht nur textlich ausformuliert, sondern auch grafisch gestaltet.
Sowas macht sich ja nicht von allein.
Der Fehler könnte nur darin liegen, dass die Mail statt an 1(?) Person an 500 verschickt wurde.
Dieser Fakt wird aber in der Einschränkungsklausel nicht erwähnt.
Wenn ich die Mail bekommen hätte, würde ich meine Versicherung anrufen und nach einer Deckungszusage fragen. Mein Anwalt hätte sicher Spaß an so ner Klage
Zitat:
Zitat von Killerpixel So ist leider das moderne Internet.... |
Mich ärgert es oft, dass da ein rechtsfreier Raum besteht, der mir im RL als Kaufmann nicht gewährt wird. Eine Zusage ist eine Zusage.