AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP Alles klar, danke erstmal für die Antworten.
Ausgiebiger Rechtschutz besteht.
Werde jetzt erstmal die Untersuchung beim HNO abwarten, vielleicht sagt dieser ja auch es ist einfach nachgewachsen und die Sache hat sich erledigt.
Ansonsten wird erstmal die Krankenkasse die Sache in die Hand nehmen. |