Zitat:
1. Wieso soll das nix geben? Wäre mir jetzt neu
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gesetzliche grauzone: laut StVA ist zum überholen eine deutlich höhere geschwindigkeit als der zuüberholende vorgesehen. dabei wird nicht auf die einhaltung des tempolimits verwiesen. kann also ggf. als ausnahme ausgelegt werden.
hab mal nen lkw überholt und beim überholen dann ne blitze gesehen. der polizist ist zur blitze gegangen und hat die zugehalten damit die nicht auslöst.
ich bin mir nicht zu 100% sicher, dass das erlaubt ist, aber ich hab das so gehört. drauf anlegen würde ichs aber nicht ^^