Telekom muss im Eilverfahren gegen Auflagen von StreamOn klagen
Die EU sieht bei der Länderbeschränkung von StreamOn eine Verletzung der Netzneutralität. Ab dem 31. März sollte die Telekom das Angebot von StreamOn eigentlich ändern, was nun durch eine Entscheidung im eilverfahren verhindert werden soll.
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07.03.2018 12:45 - ID 41593