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Alt 19.07.2018, 08:07   #9 (permalink)
Luebke
aka the mysterious Mr. L
 
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Standard AW: Rundfunkbeitrag wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft

dass es die ÖR gibt und diese auch mit GEZ-gebühren finanziert werden, ist dem grunde nach vollkommen ok. eine neutrale informationsquelle halte ich für wichtig.

nur der umfang gehört reguliert. und reine unterhaltungssendungen gehören imho generell werbefinanziert. diese bieten ausreichend potential dazu und haben auch keinen nutzen, der einen staatlichen zwang rechtfertigen könnte.



Zitat:
Und alle durch GEZ Beträge finanzierten Projekte sollten Online immer abrufbar sein ende.
sehe ich auch so. und vor allem sollten diese komplett frei von copyright etc. sein. wenn die allgemeinheit sie bezahlt gehören sie auch der allgemeinheit und sollten beliebig auf yt und co von jederman verbreitet werden dürfen.
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