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Alt 13.08.2003, 09:09   #12 (permalink)
Catweazle
Boardopi
 
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Catweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nett

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Im Zweifelsfall wird sich der Händler darauf zurückziehen, dass bei Manipulation per Garantiebedingungen jegliche Gewährleistung erlischt.

Soweit ich weiss tritt in diesem Fall eine Beweislastumkehr ein, d.h. Du musst beweisen, dass der Gewährleistungsfall nicht durch Deine Modifikation aufgetreten ist, was in der Regel teuer und fast aussichtslos ist.
Bei einem normalen Gewährleistungsfall ist es ja genau umgekehrt und daher ja auch meistens ohne Zicken umgetauscht wird, weil es dem Händler zu joker ist, sich darauf einzulassen, Dir zu beweisen,dass Du schuld bist...

Sorry, aber das sieht leider nicht so gut für Dich aus.

Gruesslies

Catweazle
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