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MaxM 11.03.2023 21:53

Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
Folgende Situation :

Ich kaufe ein Produkt das als neu verkauft wird.
Im Nachhinein finde ich über die SN heraus , dass das Produkt in Wirklichkeit schon registriert wurde und die Garantiezeit bereits angebrochen ist.
Wieviel Zeit darf ich mir lassen um herauszufinden das der Händler eine "Ware nicht wie beschrieben " verkauft hat um im Notfall noch vom Käuferschutz gebrauch machen zu können?

Worum es mir geht ist, dass Gerät möglichst noch über die Widerufsfrist hinaus zu testen und trotzdem noch ein Hintertürchen zu haben , das Gerät zurückzugeben fals sich erst später heraustellt das was dran ist.

Wie sieht es mit der Garantie an sich aus. Habe in jedm Fall vor den Hersteller zu kontaktieren und dazu zu befragen ob es zum Gerät ggf Informationen gibt die ich als neuer Besitzer wissen sollte.

Raffnix 12.03.2023 06:19

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
Hast Du schon den Verkäufer kontaktiert? Was sagt der denn?
Ansonsten wäre das eine Frage für deine Rechtsabteilung.
Komisch finde ich das hier:
"dass Gerät möglichst noch über die Widerufsfrist hinaus zu testen und trotzdem noch ein Hintertürchen zu haben"
Wie fair findest Du das?

MaxM 12.03.2023 12:32

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
nicht unfairer als ein gerät als neu zu verkaufen was gebraucht ist?

Raffnix 12.03.2023 15:56

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
Naja, das was Du machen willst, ist Absicht.

Ein nicht neues Gerät als neu verkaufen kann durchaus ein Unfall, also unbeabsichtigt gewesen sein. Deshalb ja auch die Frage, ob Du schon den Verkäufer kontaktiertest.

Aber mach, wie Du meinst. :)

Robert 12.03.2023 21:25

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
Also ich vermute mal:
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, kannst du dich eigentlich nur noch auf "defekt" berufen, aber dann greift auch nur die Garantie und er kann es reparieren lassen. Anspruch auf Austauschgerät wirst du nicht haben.

Ich würde sofort zurückgeben oder halt behalten, anders wird's kaum gehen.

Der Paypal Käuferschutz hilft dir hier gar nicht, denn der greift nur, wenn sich der Verkäufer nicht meldet oder so was.

heike 12.03.2023 22:06

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
also manche sind schon sehr schräg drauf, um es vorsichtig zu formulieren.

poloniumium 12.03.2023 22:15

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
[QUOTE=Robert;880938]Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, kannst du dich eigentlich nur noch auf "defekt" berufen, aber dann greift auch nur die Garantie und er kann es reparieren lassen.[/QUOTE]
double down: den kaufvertrag anfechten. übertrieben gesprochen hat er nicht bekommen, was er bestellt hat.
ähnlich bei hehlerware. wenn es la polenta abholen kommt, richtet sich der anspruch auf ersatz (minus wert der nutzung) gegen den ursprünglichen verkäufer. ähnliches hier, es wurde nicht geliefert was bestellt wurde.

heike 12.03.2023 22:49

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
wenn es eine falschlieferung war, gleich wieder einpacken, und zurück damit.
nicht lange rummachen, und versuchen zu tricksen.

Yousband1 13.03.2023 15:48

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
[QUOTE=heike;880943]wenn es eine falschlieferung war, gleich wieder einpacken, und zurück damit.
nicht lange rummachen, und versuchen zu tricksen.[/QUOTE]

Ich denke auch so. kein Produkt, kein Problem :lol:

Robert 14.03.2023 15:34

AW: Paypal Käuferschutz Spezialfall-Wer kennt sich aus
 
[QUOTE=poloniumium;880941]double down: den kaufvertrag anfechten. übertrieben gesprochen hat er nicht bekommen, was er bestellt hat.
[/QUOTE]

Das stimmt schon, aber dafür gibt's doch sicher auch eine Frist. Man kann nicht irgendwas nutzen und dann nach x Wochen kommen und sagen, moment das ist ja nicht das was ich bestellt habe.

Allerdings kenn ich mich da auch nicht aus, aber Chatgpt meint .... ;)

[QUOTE]Das Rückgaberecht für ein falsch geliefertes Produkt hängt von den geltenden Gesetzen und den Rückgabebedingungen des Händlers ab, bei dem Sie das Produkt gekauft haben. In der Regel haben Sie jedoch das Recht, das falsch gelieferte Produkt innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben oder umzutauschen.

In Deutschland haben Sie beispielsweise nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, wenn Sie online oder außerhalb von Geschäftsräumen eingekauft haben. Wenn Sie das falsche Produkt erhalten haben, haben Sie möglicherweise auch das Recht, das Produkt innerhalb dieser Frist zurückzugeben oder umzutauschen.

In anderen Ländern können die Rückgabebedingungen und -fristen unterschiedlich sein. Es ist daher empfehlenswert, die Geschäftsbedingungen und das Rückgabe- oder Widerrufsrecht des Händlers zu überprüfen oder sich bei Fragen direkt an den Händler zu wenden.[/QUOTE]


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