Kindergeld Werbungskosten Hallo, ich bin durch Zufall auf diese Seite gekommen als ich über Google Info´s zu Kindergeld gesucht habe. Evlt. kann mir hier jemand helfen. Also,... ich bin Auszubildender und habe Ausbildungsvergütung von 782,53 € Monatlich. Kein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, da diese Zusatzgelder auf die 12 Monat und somit auf das Gehalt verteilt werden. Das entspricht 9390,36 € im Jahr. Allerding bin ich nur noch bis 31.08.2006 Azubi. Ich fahre täglich (einfacher Weg) 60 km, sprich Hin- und Rückweg 120 km. Wie bekomm ich das angerechnet? Muss ich noch andere Werbungskosten angeben oder reicht das für einen Zuspruch des Kindergelds? Wäre klasse wenn mir jemand helfen kann. |
AW: Kindergeld Werbungskosten Also als ich noch in der Ausbildung war, haben meine Ellis auch noch weiter Kindergeld bekommen. Die hälfte der verfahrenen Strecke hab ich über die Steuererklärung zurückbekommen. Hat sich echt gelohnt, wird aber dieses Jahr wohl abgeschafft. :( |
AW: Kindergeld Werbungskosten wenn es deine erste ausbildung ist sind es keine werbungskosten sondern sonderausgaben die nicht beim kindergeld berücksichtigt werden. um kindergeld zu bekommen darfst du nich mehr als ca. 7200 euro / jahr verdienen Werbungskosten kannst du allerdings Pauschal mit 1044 euro anrechnen. solltest du nach dem 31.08. arbeitslos sein liegst du noch unter der grenze und müsstest noch Kindergeld bekommen! |
AW: Kindergeld Werbungskosten Sind die 9k Brutto oder Netto? Du kannst die einfache Fahrstrecke mit der KM Pauschale (0,30 Euro/km) als Werbungskosten abrechnen. Und als Berechnungsgrundlage wird der Nettolohn angenommen. Du must halt zusehen, dass du beim Jahresgehalt unter die Grenze von ca 8k Euro kommst. |
AW: Kindergeld Werbungskosten Die 9.xxx € sind Brutto. Hmmm.... letztes Jahr habe ich aber noch Kindergeld bekommen. Allerdings habe ich da auch nur 8785,44 € im Jahr. Bei mir war aber ein Zettel dabei wo die Kilometer und die Tage an denen ich Arbeite bzw. Schule habe (+Kilometer) eintragen sollte. das heiß doch dann das die das berücksichtigen. Kann ich denn dieses Jahr auch mit Kindergeld rechnen? Sonst reichts mit hinten und vorne nicht. Ich muss Autoversicherung, Steuer, Lebensversicherung, Handyrechnung, etc. bezahlen. Übrigens, das ist meine erste Ausbildung. Ich lerne 2 Jahre und bin 22 Jahre. Hätte gerne weitere Info´s Gruß 0815 |
AW: Kindergeld Werbungskosten du kannst die Werbungskosten NUR in deiner Steuererklärung berücksichtigen. für das Kindergeld gelten die Ausgaben für die Erstausbildung als Sonderausgaben und mindern nicht dein Einkommen. Für die Berechnung der Werbungskosten rechnest du für das letzte Jahr 30 Cent pro Kilometer (einfache Strecke) mal 220 Arbeitstage. Dieses Jahr gibt es Neuregelungen aber da musst du wohl zum Steuerberater deines Vertrauens gehen. |
AW: Kindergeld Werbungskosten Zahlt man denn mit 782 € pro Monat überhaupt Lohnsteuer?? Soweit ich weiß, nicht - also ist auch nix mit Werbungskosten etc. - maximal über die Eltern Kindergeld wird wohl nix [QUOTE]Gemessen wird das an der kindergeld-schädlichen Einkommensgrenze. Diese Grenze bezeichnet den Grundbedarf des Kindes. Er liegt im Jahr 2005 bei 7680 Euro.[/QUOTE] [URL=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html]Quelle[/URL] Dort steht auch noch was bzgl. eines mögl.weise höheren Wertes, der aber nur gilt, wenn: [QUOTE]Ihr Kind darf 2005 rund 10.850 Euro verdienen. Vorausgesetzt, Ihr Kind zahlt auf das gesamte Gehalt sämtliche Sozialabgaben.[/QUOTE] UnoOC |
AW: Kindergeld Werbungskosten [QUOTE=Dj Piet]du kannst die Werbungskosten NUR in deiner Steuererklärung berücksichtigen. für das Kindergeld gelten die Ausgaben für die Erstausbildung als Sonderausgaben und mindern nicht dein Einkommen. [/QUOTE] Das Kindergeld richtet sich IMO nach dem Gehalt, was man laut Steuererklärung hatte, demnach kann man die Kilometer auch als Werbungskosten absetzen. Ich habe die letzten beiden Jahre auch Kindergeld erhalte, trotz dem, dass mein Gehalt wesentlich über 10k EUro Brutto lag, da ich sehr viel mit dem Auto fahren muss. Füll einfach diesen Wisch aus, den du da bekommen hast, dann wirst du ja sehen ob du was bekommst oder nicht. |
AW: Kindergeld Werbungskosten Ein über 18 Jahre altes Kind darf nicht höhere Einkünfte als 7680,- EURO (2006) im Jahr beziehen, damit Kindergeld bezogen werden kann. Nähere Einzelheiten werden in der Kindergeldauszahlungsverordnung (KAV) geregelt. Informationen erhält man auch beim Arbeitsamt (Familienkasse). Eltern bekommen längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ihres Kindes (plus Zivil-/Wehrdienstzeit) Kindergeld (seit 2002 je 154 EUR/Monat für die ersten drei Kinder und 179 EUR/Monat für jedes weitere Kind), aber ab dem 18. Lebensjahr des Kindes nur dann noch, wenn die Einkünfte des in Ausbildung Befindlichen bzw. Studenten im Jahr unter 7680,- EUR liegen. Es ist zumindest eine Überlegung wert, auf ein paar EUR an eigenem Verdienst zu verzichten, da jährlich doch mindestens 1848 EUR Kindergeld auf dem Spiel stehen, für die nicht gearbeitet werden muss... Zu den Einkünften und Bezügen des Kindes zählt übrigens auch ein Bafög-Zuschuss (abzgl. einer jährlichen Pauschale), das Bafög-Darlehen bleibt dagegen unberücksichtigt. Von den Einkünften des Kindes darf die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1044 Euro immer abgezogen werden, sind höhere Werbungskosten entstanden, dürfen diese mit Beleg ebenfalls geltend gemacht werden. Absetzbar sind u.a. - [B]Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte [/B] das stimmt meines Wissens nach so nicht ! - Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften - Arbeitsmittel - Häusliches Arbeitszimmer - Doppelte Haushaltsführung - Reisekosten - Bewerbungskosten - Kontoführungsgebühren - Unfallkosten - Fortbildungskosten Nicht abgezogen werden dagegen Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung sowie private Versicherungen etc. Tipp: Manchmal entscheidet die Kindergeldkasse entgegen den Angaben im Steuerbescheid, dass Werbungskosten teilweise oder ganz nicht abgezogen werden. Dann hilft evt. ein Einspruch mit Hinweis auf ein Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz 5 K 3400/98), in dem betont wird, dass Einkommensteuerbescheide auch für die Familienkasse bindend seien und eine Abweichung nur in Ausnahmefällen möglich sei. Liegen die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch nicht das ganze Jahr über vor, wird die Einkommensgrenze auf die anspruchsberechtigten Monate umgerechnet, also 7680 EUR / 12 Monate = 640 EUR Einkommensgrenze für jeden Monat, an dem ein Kindergeldanspruch vorlag. EDIT: ich poste es heute abend wenn meine Freundin wieder da ist, dann hinterlege ich meine Aussage auch mit entsprechenden Gesetzestesten ... |
AW: Kindergeld Werbungskosten [QUOTE=Dj Piet] - [b]Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte [/b] das stimmt meines Wissens nach so nicht ! [/QUOTE] Meines Wissens und meiner Erfahrung nach stimmt dies doch. Die Doppelte Haushaltsführung wird nichtmehr anerkannt, das ist korrekt, aber Fahrten zur Arbeitsstätte UND auch Familienheimfahrten, wenn man eine zusätzliche Wohnung führen muss können IMO angesetzt werden. |
AW: Kindergeld Werbungskosten [QUOTE]Meines Wissens und meiner Erfahrung nach stimmt dies doch.[/QUOTE] Bei mir war es so: Eine Strecke (also z.b. der Hinweg) bekommst du "bezahlt" die andere musste selber löhnen. Sogesehen bekommst du die Hälfte zurück. So war's bei mir. 40 von 80km hab ich so jeden Tag quasi über die Steuererklärung wieder bekommen. Kenn mich da aber auch nicht so aus, da mein Steuerberater sich um sowas gekümmert hat. :cool: Gruß Don |
AW: Kindergeld Werbungskosten [QUOTE=Pirke]Meines Wissens und meiner Erfahrung nach stimmt dies doch. [/QUOTE] Ebenfalls bei mir, ich verdiene vielleicht leicht über 10k im Jahr und bekomme problemlos kindergeld, fahrten zur Arbeit werden genauso angerechtnet wie Heimfahrten alle 2 Wochen. Dummerweise sind diese genauen Regelungen Bundeslandabhängig. @Threadersteller auf der Bundesagentur für Arbeit homepage gibts es vorgefertigte bögen, die man ausfüllen kann. füll einfach alles aus was geht und wirst dann ja sehen ob die das ablehnen |
AW: Kindergeld Werbungskosten Ich hab auch nochmal eine Frage zu dem Thema. Ich beginne im August diesen Jahres auch meine Ausbildung und wüsste ebenfalls gerne ob mir noch Kindergeld zusteht. Denn ich besitze schon seit 2 Jahren eine eigene Wohnung und dann können 154€ mehr nicht schaden ;) Also ich bin zu Ausbildungsbeginn 21 Jahre alt - dürfte ja genau drin liegen für Kindergeldberechtigung. Meine Vergütung wäre monatlich 740€ brutto und jeden Monat 40€ Vermögenswirksame Leistungen. Ich bekomme auch Weihnachts- und Urlaubsgeld jeweils ein komplettes Monatsgehalt. Bin ich damit noch Kindergeldberechtigt oder ist das schon zu viel? MfG, H!RO |
AW: Kindergeld Werbungskosten Also ich glaub ich hatte ähnlich verdient in der Ausbildung... weiß ich aber grad nicht mehr. Jedoch hatte ich keine eigene Wohnung, sondern noch bei Hotel Mama gehaust! ;) Ansonsten: [QUOTE=tele] (...) auf der Bundesagentur für Arbeit homepage gibts es vorgefertigte bögen, die man ausfüllen kann. füll einfach alles aus was geht und wirst dann ja sehen ob die das ablehnen[/QUOTE] Gruß Don |
AW: Kindergeld Werbungskosten Hier nen paar Links: [URL=http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html#top1]Information zum Kindergeld[/URL] [URL=http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php]Infos Nr.1[/URL] [URL=http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/kindergeld.html]Info's Nr. 2[/URL] Grüße _SpyBytes_ |
AW: Kindergeld Werbungskosten Wenn du viele Killometer Beruflich fährst klappt das, wenn du jedoch keine Kilometer fährst wirds evtl schwer...wie es aktuell steht weis ich jedoch nicht genau, da jetzt das Nettogehalt und nicht mehr das Bruttogehalt relevant ist... Du must bei deinem Jahresgehalt unter einen bestimmten Grenzwert kommen (nach abzug der erbungskosten), dieser liegt IMO bei ca 8000 Euro... |
AW: Kindergeld Werbungskosten Hallo, ich verdiene nach Abzug der Pauschale von 920€ von meinem Nettolohn ca. 500€ zuviel um noch Kindergeld zu erhalten. Wie ich gehört habe, kann ich Fahrten zur Arbeit, Berufskleidung, Studienfahrten etc. bei der Kindergeldkasse absetzen um über die Pauschale von 920€ zu kommen. Kann ich auch die Kosten für meine Riester-Rente, Lebensversicherung und Bausparverträge vielleicht teilweise absetzen? Ausserdem überlege ich einen LKW-Führerschein zu machen. Diesen würde ich auch ausschliesslich in meinem Betrieb nutzen. Könnte ich die Kosten des LKW-Führerscheins daher als Weiterbildungskosten absetzen? Vielen Dank schon einmal, Christian |
AW: Kindergeld Werbungskosten Riesterrente, Lebensversicherungen usw lassen sich auf jeden Fall Steuerlich geltend machen, als Sonderausgaben, ich weis jedoch nicht in wie weit diese bei der Berechnung des Kindergeldes berücksichtigt werden. |
AW: Kindergeld Werbungskosten [QUOTE=sowimureli] ...] Ausserdem überlege ich einen LKW-Führerschein zu machen. Diesen würde ich auch ausschliesslich in meinem Betrieb nutzen. Könnte ich die Kosten des LKW-Führerscheins daher als Weiterbildungskosten absetzen? [/QUOTE] M.E. ja, ich vermute dass es teilweise steuerlich absetzbar ist, wäre ja womöglich auch schon einer Berufsausbildung gleichzusetzen? [right] [/right] |
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