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Cool Master 29.10.2004 22:49

Eine Firma kann aber nicht mandantin sein da "Firma" nur der Name des Geschäfts ist oser :gruebel:

Andreas 29.10.2004 23:10

Die Firma ist der Firmenname einer Gesellschaftsform, die wiederum eine juristische Person ist. Die Firma als Name ist kein Träger von Rechten und Pflichten, die juristische Person bestehend aus einer Personengesellschaft aber schon und somit rechtsfähig. Daher kann die unter einem Firmennamen aggierende Personengesellschaft sehr wohl Mandantin sein.

Cool Master 29.10.2004 23:14

genau das meinte ich mann kann ja den Namen nicht vertreten sondern die Gesellschafter (OHG, K.G. usw.)

Andreas 29.10.2004 23:35

Jup, nur am Ende kommts auf´s gleiche raus. Ob man nun das Pseudonym (Firma) verwendet oder gleich zu dem Namen greift unter dem die Gesellschaftsform im Handelsregister eingetragen ist, weiss jeder um welche Gesellschaft es sich handelt.

Das zu differenzieren ist nur juristische Haarspalterei, die in der Wirklichkeit kaum von Bedeutung ist und nur für Juristen eine Rolle spielt.

datatext 30.10.2004 09:13

Abmahnung für Welt der Links
 
Ich bin, oder besser war, Webmaster des Linkportals für Computer, Kommunikation und Internet "Welt der Links" und bin wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen von einer Rechtsanwaltskanzlei aus München abgemahnt worden. Ich möchte jetzt auf Einzelheiten gar nicht eingehen, nur soviel, dass ich nicht bewußt oder absichtlich Verweise auf Seiten mit illegaler Software gesetzt habe. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Trotzdem schrillen bei der ganzen Angelegenheit bei mir die Alarmglocken. In dem mir zugesandten Formular soll ich ebenfalls eine Unterlassenserklärung unterschreiben und als Auslagenpauschale EUR 4.742,30 an die Rechtsanwaltskanzlei zahlen. Die glauben doch nicht im Ernst, dass ich auf einem Formular, dessen Absender ich nicht kenne eine Unterschrift leiste bzw. auf ein mir fremdes Konto Geld überweise! Mir kommt das wie Kopfgeldjägerei vor. Da wird im Internet eine Stellenauschreibungen aufgegeben nach "motivierte/n Stationsreferendar/in für 3 Monate, mit dem Aufgabengebiet von Erstellen von Schriftsätzen, Literatur-Recherche, Betreuung einzelner Fälle und Internet-Recherchen" gesucht. Die werden dann, so vermute ich, aufs Internet losgelassen mit der Aufgabe nach Illegalitäten zu suchen. Hier geht es nämlich um verdammt viel Geld. Vermutlich wurde in dieser neuen Abmahnwelle bis zu 1400 Seiten abgemahnt. Bei einer Auslagenpauschale von EUR 4.700 kommt da ein nettes Sümmchen zusammen, nämlich ca. EUR 6.500.000. Da arbeitet man auch gerne mal Sonntags. Was mich besonders ärgert ist, dass auf den Screenshots meiner Seiten, die von der Kanzlei gemacht wurden, der Verdacht aufkommt, als könne man direkt durch den gesetzten Link einen Download der illegalen Software herbeiführen. Dass ist schlichtweg falsch. Meine Verweise waren auf die Startseite der Homepage gesetzt.
Da ich in Zukunft sowas vermeiden will, habe ich beschlossen, Welt der Links komplett und für immer einzustellen.
Gruß Uwe

Udo 30.10.2004 10:48

Armes Deutschland!
 
Genau; mit verklagen lässt sich wohl besser geld verdienen und Pressefreiheit braucht auch keiner! [b]Hoffentlich[/b] werde ich jetzt [b]nicht[/b] abgemahnt oder tweakpc, weil ihr dieses Forum veröffentlicht!

Schade das alles so zu Boden geht :oops:

zeroq 30.10.2004 11:15

Welt der Links
 
Zu Welt der Links:

Und wieder einmal ist ein Stück Meinungsfreiheit der Geldgeilheit zum Opfer gefallen... Ich kann den Webmaster verstehen. Das macht dann kein Spaß mehr... Ein weiterer Beitrag zur Einschüchterung kleiner Leute, die ein Information bereitstellen. Und auch noch alles schön legal...

Tolle Gesetze!

Ich hab jetzt mal zwei Fragen...

1. Hat man die Probleme auch wenn man sich keinen de Domain, sondern einen Domain von einem Land mit besseren Gesetzen zu diesem Thema anmeldet?

2. Ich habe mal auf einem Disclaimer irgendwann Ende der 90er auf einer amerikanischen Homepage den Zusatz gesehen, dass Anwälte und beschäftigte einer Anwaltskanzlei die Homepage erst nach schriftlicher Einwilligung und Bezahlen einer Nutzungsgebühr die Seite betreten dürfen. Währe soetwas in Deutschland möglich?



Gruß
Zeroq

GrandMasterSeksay 30.10.2004 11:42

[quote=xtrm2k][quote=GrandMasterSeksay][quote=BomberD]jaja.. immer wenn die argumente ausgehen dann mit gewalt drohen :(
*kopfschüttel*[/quote]

Gewalt ist auch ein Mittel der Kommunikation. :twisted:[/quote]

Falsch, Gewalt ist ein Zeichen der Schwäche und Hilflosigkeit...[/quote]

Definitiv nicht. Gewalt [b]ist[/b] ein Mittel der Kommunikation.

BomberD 30.10.2004 11:53

mit gewalt kommuniziert man nicht. das denken nur gewaltbereite menschen... dann kommt irgendwein nach dem einwirken von gewalt und der redet ganz viel und dann atmeste gesiebte luft... oder du wirst von dem an dem du gewallt ausgeübt hast krankenhausreif geprügelt. oder gar tot. gewalt ist kein kommunikationsmittel. sondern der letzte ausweg von geistigen tieffliegern...

Seebaer 30.10.2004 11:54

Gewalt wird angewendet wenn der Geist keine Argumente mehr hat. Das dumme ist nur das Menschen an herrschende Positionen kommen können ohne Geist zu haben.

Grüße

Seebaaer

flo@web 30.10.2004 12:51

Man sollte meinen, dass ein erwachsener Mensch über soviel gesunden Menschenverstand besitzt, um die Konsequenzen einer solchen Aktion zu bemessen.
Spätestens die Reaktion hier sollte den Verantwortlichen die Sinnlosigkeit ihrer Aktion klarmachen.

MfG,
flo

GullAsch 30.10.2004 14:08

[quote=BomberD]mit gewalt kommuniziert man nicht. das denken nur gewaltbereite menschen... dann kommt irgendwein nach dem einwirken von gewalt und der redet ganz viel und dann atmeste gesiebte luft... oder du wirst von dem an dem du gewallt ausgeübt hast krankenhausreif geprügelt. oder gar tot. gewalt ist kein kommunikationsmittel. sondern der letzte ausweg von geistigen tieffliegern...[/quote]

:mrgreen:
schön gesagt =)

@topic wurde eigentlich alles gesagt absolut sinnlos was soll der müll .....

Windoof 30.10.2004 16:52

Mich würde mal interessieren, ob ich meine Website in Usbekistan oder keine Ahnung wo auf den Fihi-Inseln haben darf?

Ich würde von Deutschland aus die Gebühren bezahlen, dann würde ich kein Impressum brauchen, wo mich deutsche Anwählte verklangen könnten und ich würde halt so agieren, wie die Kollegen von Slysoft --> AnyDVD, ********, *******, wo keiner was sagen darf wegen den Sitz in der Karibik oder wo die sind.

consulting 30.10.2004 17:29

Ihr seid in bester Gesellschaft der "Großen Politik":
[b]Über Kleinigkeiten und Nebensächlichkeiten das Problem aus
den Augen verlieren und sich in gegenseitigen Angriffen ergehen.[/b]

Vor allem aber:
Von nichts das wirklich Notwendige verstehen, aber einen großen Rand haben.

Wie wäre es mit einem Präventivschlag wegen "drohender Angriffe" und zur "Erhaltung des Friedens"?
Ist gerade in Mode gekommen und treibt im Irak groteske Blüten...

Andreas 30.10.2004 19:27

@Windoof

(Ironie An.)
Da musst du dich am besten an bestimmte münchener Anwälte wenden und beraten lassen. Die haben paar Mandanten die das genauso machen.
(Ironie Aus.)

Naja, von Ironie kann man da eigentlich schlecht sprechen, weils den Tatsachen entspricht und erst kürzlich darüber berichtet wurde. Es zeigt aber auf, welches Rechtsempfinden diese Leute haben, die solche Mandanten vertreten und im gleichem Atemzug Abmahnungen wegen gleicher Verstöße verschicken.

Dazu fällt mir nur eins ein: Konkurenz ausschalten heißt hier in Wirklichkeit die Devise. Dass man damit noch gut abkassieren kann, umso besser. Hauptsache Cash!

Nur wirklich epfehlen kann ich dieses nicht, da die Staatsanwaltschaft bemüht ist rauszufinden wer sich hinter solchen Seiten verbirgt. Da hilft auch kein dubioser RA, wie der letzte Fall auch eindeutig gezeigt hat.

Im Übrigen, eine Seite auf ausländischen Servern zu betreiben hilft einem nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und den deutschen Gesetzen zu entrinnen. Die Handlungen werden aus Deutschland vorgenommen und lediglich auf den Server upgeloaded. Daher macht man sich auch in Deutschland nach geltendem Recht strafbar und nicht im Ausland, was aber meistens auch kein Hinderniss für die Justiz wäre.

EoN 30.10.2004 20:59

Hm.. scheint anscheinend wieder ne neue Seite diesmal mit nen bissal anderer Begründung dran zu sein: Link zum [url=http://www.hardtecs4u.de/?id=1099086858,13660,ht4u.php]Artikel[/url] bei HardTecs4U

Ronald 30.10.2004 22:04

@datatext: Hast Du Deine Seite NICHT privat finanziert? Wurde dort Werbung eingeblendet (also wurde die Seite auch per Werbung finanziert)? Hast Du sonst irgendwie damit Geld verdient? Oder hast Du dort z.B. Werbung für eines Deiner eigenen Produkte hinterlegt, mit dem Du Geld verdienst?

Wenn Du all diese Fragen mit nein beantworten kannst, so hast Du aus juristischer Sicht gesehen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Privatperson gehandelt. In diesem Fall solltest Du hoffentlich die weiteren Fragen ebenfalls mit nein beantworten können: Wurdest Du zuvor von jemanden darauf Aufmerksam gemacht, daß auf Deiner Page eine Seite mit illegalem Inhalt verlinkt ist (z.B. im Gästebuch)? Hast Du eine solche Meldung ggf. sogar ignoriert? (Als "ignoriert" gilt es leider schon, wenn das Gästebuch oder Dein eigenes Forum nach dem Hinweis einen Eintrag von Dir erhalten hat, ohne daß Du zuvor den Link entfernt hast. Oder aber wenn unangemessen viel Zeit nach dem Hinweis vergangen ist, ohne das Du darauf reagiert hast. Leider hat der Gesetzgeber nicht festgelegt, was "unangemessen viel Zeit" genau bedeutet. Bei mehr als vier bis sechs Wochen wird es auf jeden Fall eng. Abhängig vom Richter könnten aber schon 14 Tage reichen. Leider.).

Wenn Du diese Fragen ebenfalls mit nein beantworten kannst, so sind Deine Chansen bei einem Rechtsstreit recht gut. Rechne dennoch damit, daß es Dich ein paar Hundert Euro und verdammt viel Nerven kostet. Bei einem Vergleich wird es teurer. Nur im Idealfall zahlt alles der Kläger (wenn es denn zu einer Klage kommt).

Kannst Du eine der ersten Fragen nicht mit "nein" beantworten, so bist Du juristisch gesehen während dieses Falls leider keine Privatperson. Deine Chancen sehen dann wesentlich schlechter aus. Auf jeden Fall aber solltest Du mit einem Anwalt darüber reden! Auch wenn Deine Rechtschutzversicherung dafür hallerhöchstwahrscheinlich nicht aufkommen wird (ich kenne jedenfalls keine, die solche Fälle abdeckt). Auf Kulanz solltest Du es zumindest versuchen.

Leider ist es so, daß Du bei einem solchen Fall ohne Anwalt kaum eine Chance hast. Dazu müsstest Du schon die Nerven von Consulting und das Glück von Rockefeller haben. ;-)

Tipp: Ignoriere bitte keine Schreiben, die von Gericht kommen. Anderfalls wirst Du zahlen müssen, ohne daß es jemals vor Gericht landet und Du Dein Recht einklagen kannst.

Zu Deiner Analyse: Massenabmahnungen dieser Art sind verboten. Es ist nur für Dich schwierig herauszufinden, ob ein und derselbe Kläger >>zur selben Zeit<< weitere Personen im selben Zusammenhang abgemahnt hat. Leider wird Dir das dann aber noch immer nicht viel Nutzen, weil Du dann zwar als Geschädigter eine Gegenklage einreichen kannst, was aber keinen Einfluß auf Deinen Fall hat. Das ist etwas kompliziert. Dein Anwalt wird Dir das genauer erklären können.

Sicherlich ist auch dieser Beitrag wieder etwas Oberflächlich. Der Grund ist folgender: Was bei der Gestaltung von Webseiten zu beachten ist, lesen Sie in der Orientierungshilfe Tele- und Mediendienste *) (Stand 29. Januar 2002) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelungen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) v. 20. 12. 1990 (BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz v. 18. 5. 2001 (BGBl. I S. 904); Teledienstegesetz (TDG) v. 22. 7. 1997 (BGBl. I S. 1870), zuletzt geändert durch Gesetz v. 14. 12. 2001 (BGBl. I S. 3721); Teledienste- Datenschutzgesetz (TDDSG) v. 22. 7. 1997 (BGBl. I S. 1870), zuletzt geändert durch Gesetz v. 14. 12. 2001 (BGBl. I S. 3721); Mediendienste-Staatsvertrag v. 20. 1. 1997 (HmbGVBl. S. 253), …

*) Erstellt von Peter Schaar unter Mitwirkung von Frank Möller

Wer soll da noch durchblicken? Nein, da bleibe ich lieber Oberflächlich, sonst versteht mich hier keiner. Dann ergeht es mir hier wie zuhause. ;-)

Verdammt, mein Beitrag ist jetzt schon ziemlich lang. Trotzdem noch ein Hinweis: Du hast erst ein Anschreiben des Anwalts erhalten? Dann rechne damit, daß in den folgenden Schrieben die Forderungen der Gegenseite in die Höhe schnellen. Das scheint bei Abmahnungen leider so üblich zu sein. Eine Strategie um Dich weich zu klopfen. Wehre Dich!

@consulting: "logischen Denkgesetzen" ???

Hä? Wie jetzt? Ich dachte immer, daß es sich bei "logischen Denkgesetzen" schlicht und ergreifend um Schlußfolgerungen handelt. Wie das bei dem Rechtsstreit helfen konnte, ist mir nicht ganz klar. Consulting (oder soll ich Manfred sagen?), schreibe bitte mal mehr darüber. Das könnte auch für tweakpc sehr interessant sein. Aus dieser Perspektive habe ich das noch nie gesehen. Und die Sucheergebnisse aus dem Internet waren leider etwas dürftig.

Bye, Ronald

PS: gibt es auch "unlogische Denkgesetze"? :-))

Ronald 30.10.2004 22:28

@EoN: Bei den von Dir genannten Fall könnte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall „Handelsblatt gegen Paperboy“ vom 18. Jul. 2003 helfen. Hier vertraten die Richter die Auffassung, dass so genannte „Deep-Links“ kein Urheberrecht verletzen. Das bezieht sich in dem speziellen Fall zwar auf Deep-Links einer Suchmachine, aber die Entscheidung könnte sich im günstigsten Fall auch auf den von Dir vorgestellten Fall anwenden lassen. Natürlich ist auch diese Aussage wie immer mit Vorsicht zu genießen. Nicht zuletzt, weil mir nur wenige Einzelheiten Deines Falls bekannt sind.

Bye, Ronald

EoN 30.10.2004 22:31

Jo das hatte ich mir auch schon gedacht und in der Stellungnahmen kommt auch raus, dass die Anwaltskanzlei die Unterlassungserklärung in der Form, dass Deep Links erlaubt sind, akzeptiert wurde.
Dort geht es wohl jetzt nur noch um die Anwaltskosten von 3xxx€ ;)

Na ja mal sehen wie's da noch weitergeht. Schließlich hat Dark][Tweaker dann auch wegen den "Anwaltskosten" dicht gemacht.

Andreas 30.10.2004 22:35

Wer immer abgemahnt wurde, dem rate ich einen Anwalt zu konsultieren.
Kommt einen viel billiger, als auf sowas einzugehen.

Klar kostet das was, aber im Verhältniss dazu sind die Anwaltsgebühren wesentlich geringer als die geforderte Summe zu zahlen.

Online Gebührenrechnung:[url]http://www.jurway.de/anwalt/brago.htm[/url]

EoN 30.10.2004 22:48

Mhm ja, ist trotzdem nervig, weil man unnötige Kosten hat...

xtrm2k 30.10.2004 23:17

Naja was ist da besser...

1.000 € an deinen Anwalt zu zahlen damit du da raus kommst oder 5.000 € an die Gegenpartei und du bist da drausen ;)

Sicherlich ist beides ärgerlich, aber ich würd lieber nur 1.000€ zahlen...

Cool Master 30.10.2004 23:40

oder nur 150 € :arrow: Rechtschutz :D

EoN 30.10.2004 23:46

[quote=xtrm2k]Naja was ist da besser...

1.000 € an deinen Anwalt zu zahlen damit du da raus kommst oder 5.000 € an die Gegenpartei und du bist da drausen ;)

Sicherlich ist beides ärgerlich, aber ich würd lieber nur 1.000€ zahlen...[/quote]

Das ist mir schon klar. Nur müsste da der Gesetzgeber mal durchgreifen und hier in dem Bereich eindeutige Gesetze schaffen. Dann würde dort auch keine "Rechtswillkür" mehr praktiziert werden.

Ronald 30.10.2004 23:57

@Cool Master: Rechtschutz? Kannst Du mir mal bitte eine Nennen, die dafür aufkommt???

Bye, Ronald


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