Hi,
hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Wenn ja, geh zum Anwalt und schildere ihm den Fall.
Ich würde mal sagen, da ist kein wirksamer Vertrag bezügl. des NT zustandegekommen wg. Motivirrtum.
Der Händler sollte da ganz schlechte Karten haben und kleine Brötchen backen, so ein Verhalten kann für ihn nämlich auch nach hinten losgehen.
Du kannst es auch nochmal pers. versuchen und ihm sagen, dass Du das NT ja nur genommen hast, weil er Dir geraten hat, dass der Fehler damit behoben wäre, was ja nicht der Fall wäre.
Und das Du vorbehältst, falls er es nicht macht, rechtl. Schritte einzuleiten.
Wenn Du das machst, während Kunden im Laden stehen, wird er vermutl. darauf eingehen.
Solche Händler gehören auf eine schwarze Liste!
Rotzfrech und inkompetent
Gruesslies
Catweazle |