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Alt 14.09.2004, 12:51   #5 (permalink)
Eike
Tweaker
 

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Eike befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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An der Wahrheit zweifle ich aber heftig. Welche Versicherung bitte hat keine Klausel zur groben Fahrlässigkeit? Und darunter fällt mutwilliges Zerstören mit Sicherheit. Wenns doch wahr ist geschiets beiden Recht. Der Versicherung weil sie solche Verträge abschließen und dem Anwalt weil we damit hätte rechnen müssen, dass er nicht der einzige ist der absurde Gesetzeslücken ausnutzen kann.
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