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Alt 14.09.2004, 13:43   #6 (permalink)
WhiteHawk
Tweaker
 

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Zitat:
Zitat von Eike
An der Wahrheit zweifle ich aber heftig. Welche Versicherung bitte hat keine Klausel zur groben Fahrlässigkeit? Und darunter fällt mutwilliges Zerstören mit Sicherheit. Wenns doch wahr ist geschiets beiden Recht. Der Versicherung weil sie solche Verträge abschließen und dem Anwalt weil we damit hätte rechnen müssen, dass er nicht der einzige ist der absurde Gesetzeslücken ausnutzen kann.
Versteh ich net ganz. Die Versicherung bezahlt ihm die Zigarren, egal wie von wem und wann sie abgefackelt werden. Und falls sie jemand mutwillig zerstört hat verklagt die versicherung denjenigen und holt sich das geld.
stimmt doch so???
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