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Alt 10.10.2004, 06:55   #42 (permalink)
Andreas
TweakPC Redakteur
 

Registriert seit: 18.09.2004
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Andreas sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreAndreas sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

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Ich weiss ja nicht , wie sich das zwischen Deutschland und Österreich verhält, doch würd ich das ganze etwas anders angehen. Wenn ein Verstoß tatsächlich vorgelegen hat, die Unterlassungserklärung unterzeichnen und den Absatz mit der Forderung streichen. Die Musikindustrie hat dann ihre Unterlassungserklärung und die geforderte Entfernung des jeweiligen Links, so dass der hohe Streitwert nicht mehr im Raum steht.

Der Anwalt könnte dann höchstens auf Zahlung der 4.700 Euro klagen, wenn er möchte. Der Streitwert ist ja dann aber nur 4.700 Euro und nicht 125.000 Euro. Wird er aber auch nicht machen, da die Summe weit überzogen ist (was der vorherige Streitwert schon war). Er könnte höchstens die üblichen Auslagen einklagen, und die sind viel geringer.

Im übrigen geben solche Anwälte meist eine Frist von wenigen Tagen. Diese ist absolut unzulässig. Soll nur Angst machen, damit die Leute keine Zeit haben zum Anwalt zu rennen. Schade, unser Kollege von Dark Tweaker hätte das besser machen sollen, dann hätte er nur seine üblichen Anwaltskosten und sonst nix. Die wären auf jeden Fall viel viel geringer ausgefallen und es gäb die Seite noch.
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