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Alt 23.11.2004, 15:59   #36 (permalink)
Ronald
PC Schrauber
 

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Ronald sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreRonald sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

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@Windoof

: ... dürfte ich also auch keine US Version von Windoof XP nutzen , wenn ich die dt. gekauft habe?

Das hat zwar mit §69c Abs. 2 UrhG nichts zu tun, aber: Nein, darfst Du nicht. Das hat viele Gründe. Zum einen liegt es an den unterschiedlichen Lizenzbedingungen. Zudem könnten Funktionen freigeschaltet oder gesperrt werden, welche nur für das jeweilige Land bestimmt sind (nicht alle Made in USA-Produkte dürfen unverändert exportiert werden). Es kann auch zu Verletzungen des deutschen Rechts führen, wenn z.B. Softwareprodukte nicht mehr in dem festgelegten Rahmen passen. Beispiel: So wird auf Scanner z.B. ein Zoll für Kopiergeräte erhoben, wenn diese "zu schnell" arbeiten, mit der Folge, daß deutsche Treiber für diese Geräte künstlich gedrosselt sind, um den Zoll nicht zahlen zu müssen. Die Treiber für die US-Version kennen diese Regel nicht, weshalb die Barriere "illegaler Weise" umgangen wird. ...

Eine solche Aktion hat also viele Folgen, an die man auf den ersten Blick nicht denkt.

: Darf ich das so interpretieren, dass ich mit dem Kauf den Vertrag geschlossen habe, dass ich mich für die Nutzung registrieren muss.

Soweit ich weiß gibt es in Deutschland noch keinen rechtlich fundierten Zwang für die Registrierung von Softwareprodukten. Ich hoffe auch ganz stark, das es hier niemals dazu kommen wird.

Bye, Ronald
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