13.12.2004, 19:44
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#4 (permalink)
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Die Kerrimaus
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Beiträge: 2.987
| Was ist dann das da: Zitat:
Zitat von Post Sperrgut
Als Sperrgut gelten Postpakete, die
* in Quaderform die Höchstmaße 120 x 60 x 60 Zentimeter überschreiten, (Bereits bei Überschreitung eines dieser Maße gilt die Sendung als Sperrgut, zum Beispiel bei 70 x 65 x 30 Zentimeter!)
* in Rollenform mehr als 5 Kilogramm wiegen oder in der Länge 120 Zentimeter bzw. im Durchmesser 15 Zentimeter überschreiten oder
* aufgrund der Verpackungsform, des Verpackungsmaterials oder der Verpackungsbesonderheiten eine besondere betriebliche Behandlung (zum Beispiel manuelle Bearbeitung, keine Stapelfähigkeit) erfordern.
Höchstmaße (Quaderform):
* Länge 200 Zentimeter,
* Länge plus größter nicht in Längsrichtung gemessener Umfang zusammen maximal 360 Zentimeter
Höchstmaße (Rollenform):
* Länge 200 Zentimeter,
* Durchmesser 60 Zentimeter | ( Quelle)
Gruesse, kerri |
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