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Alt 20.12.2004, 19:17   #6 (permalink)
FoFo
Rechenknecht
 
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FoFo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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Leute helft mir mal bitte:

Ich hab den Shop jetzt angeschrieben und ihnen alles erklärt, screenshots über die Fehler zur Verfügunggestellt und wollte wissen was jetzt sache ist. Als Antwort kam das

Zitat:
Guten Tag,

wir möchten Ihnen nachfolgend einige Hinweis zu Garantie und Gewährleistung
geben:

Gewährleistung gibt es ab Kauf für 24 Monate. Dies ist gesetzlich geregelt.
Die Gewährleistung übernimmt der Händler, also wir.
Allerdings gilt ab 6 Monate nach Kauf die Beweislastumkehr. D.h. nach Ablauf
der 6 Monate liegt es an dem Käufer dem Verkäufer nachzuweisen, dass der
Defekt auf einen Mangel zurückzuführen ist, der seit Kauf bestand. Dies ist
i.d.R. nur durch ein Gutachten möglich.

Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers. Diese kann
unterschiedlich lang sein.

Wenn es sich bei einem Defekt nun also nicht um einen Gewährleistungsfall
sondern um einen Garantiefall handelt, soll und muss die Abwicklung über den
Hersteller erfolgen. Da aber einige Hersteller eine direkte Abwicklung
ablehnen, gibt es die Möglichkeit einer Abwicklung über uns.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir dazu rechtlich nicht verpflichtet sind
und diese Leistung nur gegen Berechnung durchführen können. Außerdem weisen
wir explizit darauf hin, dass wir in solchen Fällen von den
Bearbeitungszeiten der Hersteller abhängig sind, und diese können leider
auch schon mal 8 Wochen betragen.

Sollten Sie eine Abwicklung der Garantie über uns wünschen oder sind Sie der
Meinung, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, dann melden Sie
sich bitte nochmals.

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Mit freundlichen Grüssen
Ist das wirlich so das nach 6 Monaten ich was beweisen muss? Kann doch nicht sein oder?
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
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