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Alt 20.12.2004, 20:20   #8 (permalink)
freezer
Hardware Freak
 
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Die Angaben vom Händler zum Thema Garantie und Gewährleistung sind 100% korrekt.


Zitat:
Zitat von Gagamel
Es ist unterschiedlich wie lang Gewährleistung ein Shop bietet, die Regel ist 6 Monate wie bei diesen Shop.
aber nur wenn der Händler in der Karibik sitzt oder so und er die Karte hierher einführt hat. Ein Händler in DE muss sich an geltendes Gesetz halten (Fristen, etc... siehe im Schreiben vom Händler).
Bei Neuware sind 24 Monate Pflicht, bei Gebrauchware kann die auf 12 Monate gesenkt werden.

Er kann höchstens kulant sein und bei Ware älter 6 Monate auf die Beweislastumkehr verzichten.


Zitat:
Zitat von Gagamel
Das beste ist wenn man nach den 6 Monaten einen defekt hat, bevor man die Grafikkarte/Hardware einschickt zum örtlichen Computerfachladen geht und sich dort die Grafikkarte oder besser gesagt die Hardware allgemein durchchecken lässt und anschließend sich nen Bescheid geben lässt.
Da hat man dann einen handfesten Beweis der auch gut rüber kommt, in der Regel nach meiner Erfahrung kann der Shop dagegen nicht groß drumrum diskutieren.
falsch. Eine schreiben von einem x-beliebigen Computerhändler hat NULL Wert. Man bräuchte ein Gutachten, was aber Händler oder so zu 99,9% nicht ausstellen dürfen.
Daher bringt der Ganz zum Computerhändler nix.




Einschicken an Sapphire direkt kostet ~ 35 Euro oder so, ist also nicht gerade günstig.
Hat der Händler denn geschrieben, was er an "Bearbeitungsgebühr" verlangt? Die meisten Händler bieten das eigentlich als kostenlosen Service an.... die meisten, aber leider nicht alle (dafür sind die Margen aber auch zu gering).

Wie wurde die Ware denn verkauft? Hat der Händler mit "24 Monaten Garantie" geworben? Wenn ja, dann ist er in der Pflicht und muss dafür geradestehen... Kosten dürfen dann für den Käufer nicht anfallen (viele Händler werben oft mit großen Service und versuchen die Käufer im Garantie-/Gewährleistungsfall im Regen stehen zu lassen)
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