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Alt 10.02.2005, 08:11   #8 (permalink)
Pirke
Lecker Forenbrot
 
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Standard AW: Gainward Gewährleistung

Zitat:
Zitat von freezer
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt bei Neuware 2 Jahre. Hier geht es wohl eher um die Herstellergarantie.

PS: geht ins OT-Forum.
Man sollte aber dazu sagen, das die Gewährleistung durch den Händler erbracht werde muss und im prinzip 2 Jahre beträgt, jedoch ist es so, das man als Kunde, wenn ein Problem später als 6 Monate nach dem Kauf auftritt nachweisen muss das das problem schon vor dem Kauf bestand (also kein Anwendungs oder Gebrauchsfehler ist)
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler/Hersteller, da mus dieser dann nachweisen das der Kunde den Fehler verursacht hat.
Mfg
Pirke
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