Zitat:
Zitat von Slater weiß doch jeder wie das mit den Vereinbarungen ist, wenn man z.B. Software installiert. da wird einfach der Radio-button angeklickt und weiter geht's.
Oder gibt's jemanden, der das alles wirklich liest? |
Der unterschied ist einfach und signifikant: Diese Software-Linzenzvereinbarungen sind in Deutschland nicht gültig (weiß nicht wie aktuell das noch ist, sys3 kennt sich damit etwas besser aus), wohingegen zustimmung von AGBs bei Internetauftritten ein anderes Blatt ist.
Weiterhin ist es für das "System" irrelevant, ob der user die Regeln tatsächlich gelesen hat. Wichtig ist nur, dass er zugestimmt hat und damit auch für Verstöße gemahnt werden kann.
Auch wenn es allgemein unüblich ist, so hat man dennoch zugestimmt und damit diese auch offiziell gelesen.