Zitat:
Zitat von Pirke Du sprichst die Gewährleistung an...
Das ist korrekt, die beträgt zwei Jahre, nur muss nach 6 Monaten der Kunde nachweisen das der Fehler (defekte Sektoren) durch einen Produktionsmangel aufgetreten ist (also nicht durch eigenes Verschulden) dies lässt sich in aller Regel nicht nachweisen. Wenn der Händler sich damit gut genug auskennt kann man da praktisch nichts machen. |
Eigentlich lässt sich das sogar sehr gut & leicht bei EDV-Geräten nachweisen - solange kein äußerer Schaden erkennbar ist, greift die Gewährleistung.