moin, hab nen kleines problem,
hab heut mal mit Hd tune meine platte gescannt und einen beschädigten sektor gefunden, der glaube ich dafür verantwortlich ist das ich ständig bluescreens hab (ist auf der boot platte)
also wollte ich mal nachschauen wies aussieht, ob man en irgendwie ausgrenzen oder vllt. sogar reparieren kann, hab gleich mal google angeworfen und nix brauchbares gefunden, die faseln immer nur davon wie schlimm das ist.
(ich kenn mich mit HDDs net so aus, weiss daher net ob das nen sektor im dateisystem gemeint ist oder ob der physikalisch im ***** ist, also auf der HDD)
die board suche hat auch nix ausgespuckt, hoffe ihr könnt mir helfen
thx schonmal
Lass mal Scandisk /chkdsk laufen, das sollte solche Fehler erkennen (im Intensiv Scan Modus) und dann auch entsprechend Markieren das diese Sektoren nicht weiter verwendet werden...
k, das hab ich schon laufen lassen, die bluescreens bleiben
vllt. liegts auch net daran, werd auf jedenfall dem weiter nachgehen,
microsoft meint nämlich das es sich um nen hardware fehler handelt
Die StandAlone-Tools, die die HDD-Hersteller anbieten haben meistens auch Reparatur Funktionen - zumindest das von IBM (spreche da leider aus leidvoller Erfahrung )
low-level formatieren , geht auch als letztes
wobei ich das nicht machen würde, wenn du noch garantie darauf hast
aber besser demnächst platte tauschen und keine wichtigen sachen mehr darauf speichern
solltest du den fehler nicht wegbekommen weiteten sich die defekten sectoren aus
wenn du noch garantie hast die länger als 2 jahre geht - ab zum hersteller innerhalb von zwei jahren immer zum verkäufer ! soll der sich damit beschäftigen
und lass dich da nicht von dem bequatschen ,wie "wenden si sich an den hersteller" usw
innerhalb von zwei jahren immer zum verkäufer ! soll der sich damit beschäftigen
und lass dich da nicht von dem bequatschen ,wie "wenden si sich an den hersteller" usw
Du sprichst die Gewährleistung an...
Das ist korrekt, die beträgt zwei Jahre, nur muss nach 6 Monaten der Kunde nachweisen das der Fehler (defekte Sektoren) durch einen Produktionsmangel aufgetreten ist (also nicht durch eigenes Verschulden) dies lässt sich in aller Regel nicht nachweisen. Wenn der Händler sich damit gut genug auskennt kann man da praktisch nichts machen.
Wenn eine Garantie vom Hersteller gegeben ist gelten natürlich dessen Garantiebedingungen und dann mus das Produkt auch direkt zum Hersteller gesand werden.
Du sprichst die Gewährleistung an...
Das ist korrekt, die beträgt zwei Jahre, nur muss nach 6 Monaten der Kunde nachweisen das der Fehler (defekte Sektoren) durch einen Produktionsmangel aufgetreten ist (also nicht durch eigenes Verschulden) dies lässt sich in aller Regel nicht nachweisen. Wenn der Händler sich damit gut genug auskennt kann man da praktisch nichts machen.
Eigentlich lässt sich das sogar sehr gut & leicht bei EDV-Geräten nachweisen - solange kein äußerer Schaden erkennbar ist, greift die Gewährleistung.
Eigentlich lässt sich das sogar sehr gut & leicht bei EDV-Geräten nachweisen - solange kein äußerer Schaden erkennbar ist, greift die Gewährleistung.
Wenn ich während des Betriebes meinen Rechner umwerfe und der dann defekte Sektoren hat ist das ein Gewährleisuntgsfall???
Dann ist an der Platte nichts zu erkennen, kaputt ist sie trotzdem...
Demnach ist das so einfach nicht...
Ich hab selbiges bisher 4mal machen müssen (3 HDDs, 1 TFT) und jedesmals hats geklappt.
Wenn man sich natürlich nicht richtig ausdrücken kann, kanns Probleme geben, da es z.T. Auslegungssache ist.
Wer mehr als nur Fehlerdiagnostik bei seinen Platten betreiben möchte, findet in der c't-Software-Kollektion mit dem Hitachi Feature Tool ein universelles Programm, mit dessen Hilfe sich zahlreiche Laufwerksparameter konfigurieren lassen. Dabei spielt es bei den meisten Einstellungen keine Rolle, ob das Laufwerk von Hitachi oder einem anderen Hersteller stammt. Mit Hilfe des Feature Tools können große Festplatten künstlich verkleinert werden, um sie ohne drohende Datenverluste auch an betagten Rechnern zu betreiben. Auf diese Art und Weise lassen sich Kapazitätsbeschränkungen auch wieder entfernen. Außerdem erlaubt die neueste Version des Feature Tools, moderne Serial-ATA-II-Festplatten von der langsameren Betriebsart mit 1,5 GBit/s in den schnelleren Modus mit 3 GBit/s umzuschalten. Auch die Einstellung des UDMA-Modus bei IDE-Festplatten ist möglich. http://www.heise.de/ct/05/11/164/
zur Gewärleistung :
solang der Händler Dir nicht nachweisen kann, daß Du mutwillig die Platte runtergehauen hast, steht er in seiner Pflicht
da alle angegebenen Betriebszeiten der Platten nur theoretische Werte darstellen und nicht explizit auf jede einzelne Platte zutreffen, könnte man sich darauf berufen und ebenso Gegenteiliges behaupten
siehe auch hohe Ausfallrate bei IBM
der Händler kann selbstverständlich die Platte an den Hersteller schicken, welcher dann auch feststellen kann ob grobe Gewalt vorgelegen hat
(insbesondere Aufschlagen der Lese - und Schreibköpfe )
Geändert von Jonny Walker (22.05.2005 um 18:53 Uhr)
zur Gewärleistung :
solang der Händler Dir nicht nachweisen kann, daß Du mutwillig die Platte runtergehauen hast, steht er in seiner Pflicht
Das ist definitiv nicht so
In den ersten 6 Monaten nach Kauf einer Sache muss der Händler nachweisen das der Käufer eine Sache beschädigt hat (z.B. hingeworfen oder falsch benutzt) danach fällt diese Beweislast jedoch auf den Kunden zurück und dieser muss nachweisen das der Mangel nicht durch unsachgemäßige Behandlung entstanden ist.
Ich such grade noch den Paragraphen im BGB, find das grad aber net, aber es ist definitiv so wie ich es geschrieben habe...
jo, und Du schreibst dem Händler :
"Ich Dummi habe heute vor Wut den Rechner aus dem Fenster geworfen,wobei leider die Festplatte in Mitleidenschaft gezogen wurde." http://forum.tweakpc.de/images/smilies/puke.gif
@Pirke:
Ich denke jeder hier weiss, wie bzw. dass es so im Gesetz steht, darum geht es ja nicht - es geht um die Umsetzbarkeit.
Jedem Händler ist bewusst, dass man einen Hardwareschaden aufgrund eines Herstellungsfehlers als Privatperson quasi unmöglich nachweisen kann, daher reicht einem ordentlichen Händler der Gegenbeweis (quasi wie in der Mathematik).
jo, und Du schreibst dem Händler :
"Ich Dummi habe heute vor Wut den Rechner aus dem Fenster geworfen,wobei leider die Festplatte in Mitleidenschaft gezogen wurde."
Nein, tue ich nicht.
Es geht darum: Der Händler kann nach den 6 Monaten sagen: Beweisen Sie mir, das Sie die Platte nicht kaputt gemacht haben, sondern ein Produktfehler vorlag...
Was sagst du dann? Hab ich nicht
Händler: BEWEISEN..
Du: Kann ich nicht...
Und da muss der Händler dann nicht mehr umtauschen...
Es geht hier nicht um die Umsetzbarkeit des ganzen, sondern darum wie die Lage der Gesetze ist und die sagen nunmal das nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt...
Hier ein Link zu deiner Info:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
Sicherlich gibt es einige Händler die dann aus "Kullanz" (oder unwissenheit) trotzdem tauschen, nur sollte man davon auf keinen Fall ausgehen...
Bei ctmagazin hatten die einmal einen Fall in dem ein großer Onlineshop sich auf diesen Umstand berufen hat als ein Kunde sein defektes Produkt umgetauscht haben wollte.
Sicher ist das kein "feiner zug" des Shops, jedoch ist es rechtens...