Zitat:
Zitat von Jonny Walker zur Gewärleistung :
solang der Händler Dir nicht nachweisen kann, daß Du mutwillig die Platte runtergehauen hast, steht er in seiner Pflicht |
Das ist definitiv nicht so
In den ersten 6 Monaten nach Kauf einer Sache muss der Händler nachweisen das der Käufer eine Sache beschädigt hat (z.B. hingeworfen oder falsch benutzt) danach fällt diese Beweislast jedoch auf den Kunden zurück und dieser muss nachweisen das der Mangel nicht durch unsachgemäßige Behandlung entstanden ist.
Ich such grade noch den Paragraphen im BGB, find das grad aber net, aber es ist definitiv so wie ich es geschrieben habe...